Barrierefreihts-
erklärung
des American Footballclub Danube Dragons
Nordmanngasse 24
1210 Wien
Österreich
ZVR: 423875804
Barrierefrei. Für Alle. Weil Verantwortung mehr als ein Wort ist.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Die Website danube-dragons.com erfüllt zu 100% die Anforderungen der Barrierefreiheit mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 und erfüllt die Anforderungen des Europäischen Standards gemäß Richtlinie (EU) 2016/2102.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Aktuell gibt es keine Inhalte, die nicht den Bestimmungen der Barrierefreiheit entsprechen. Unsere Seite erfüllt alle Anforderungen nach WCAG 2.1 AA.
Unser Service für Sie
Benötigen Sie dennoch bestimmte Inhalte in einer barrierefreien Form? Kein Problem! Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an office@danubedragons.com – wir kümmern uns darum, Ihnen die gewünschten Inhalte so schnell wie möglich und in der für Sie passenden Form zur Verfügung zu stellen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde von unserer Agentur ŁOLEKundBOLEK erstellt und mithilfe gängiger Analysetools auf dem neuesten Stand gehalten. Das letzte Update erfolgte am 9. September 2024.
Feedback und Kontakt
Haben Sie Barrierefreiheits-Mängel entdeckt? Oder benötigen Sie Infos zu bestimmten Inhalten? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an office@danubedragons.com – wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und finden gemeinsam eine Lösung!
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie bei den genannten Kontaktmöglichkeiten keine für sie zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG uns gegenüber Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.